RECHTLICHE ANGABEN

JUGENDSCHUTZ

 

Unser Geschäftsgegenstand ist die Auswahl und der Vertrieb von besonderen Single Malt Spezialitäten. Es handelt sich hier um, teils auch sehr hochprozentige, Spirituosen. Unser Angebot adressiert Connoisseure und Liebhaber feiner Genüsse.

Alkoholerzeugnisse erfordern Bedacht und Verantwortung im Besitz, Genuss – und im Vertrieb. Wir appellieren an unsere Kunden, unsere Artikel entsprechend zu verwahren, deren Genuss nicht zu glorifizieren sowie Minderjährige vom Konsum fernzuhalten. In bewussten Händen bescheren unsere Artikel spezielle Genussmomente. Überkonsum ist medizinisch erwiesen schädlich für Physis und Psyche.

Von unserer Seite haben wir doppelte Vorkehrungen getroffen:
– beim Check Out ist zu bestätigen, dass es sich beim Käufer um eine Volljährige Person handelt
– der Versand erfolgt durch DHL Altersprüfung

Jugendschutz ist uns wichtig. Sehen Sie nachfolgend den entsprechenden Passus in unseren AGBs.

Angaben gem. unserer AGBs – § 10 Jugendschutz

10.1 Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Mit der Versenden Ihrer Bestellung an uns versichern Sie uns, volljährig zu sein. Nehmen Minderjährige Rechtsgeschäfte ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vor, sind diese nach §3 111 Bürgerliches Gesetzbuch unwirksam.

10.2 Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und die Richtigkeit Ihrer Angaben bezüglich Name und Anschrift. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigten Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.

10.3 Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, eine Alterskontrolle vorzunehmen, weisen wir den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen zu übergeben, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.